Keine Änderung in ISKCON Paradigma

von Adridharan dasa und Madhu Pandit dasa

Zur Zeit seiner physischen Gegenwart, vermittelte Srila Prabhupada die Blaupause, wie ISKCON zu funktionieren hatte. Er gründete und vermittelte persönlich all die notwendigen Standards, Systeme, Vorgänge und Lehren, welche dazu da waren zu bestimmen, wie die ISKCON für den Rest ihres Daseins arbeiten würde. ISKCON war eingerichtet, um ausschließlich unter der Autorität von Srila Prabhupada zu arbeiten. Es gab keine Ermächtigung dafür, irgendeine Änderung an der Art und Weise, wie er ISKCON zu arbeiten angewiesen und sie eingerichtet hatte, vorzunehmen. Deswegen gab es einen Zusammenhang zwischen der Art und Weise, wie die Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein arbeitete, während er physikalisch gegenwärtig war, und für den Rest des Daseins der ISKCON. Jede Abweichung von diesem Prinzip würde die ausdrückliche Ermächtigung von Srila Prabhupada benötigt haben.

Dieses Prinzip wird von den Mitgliedern der ISKCON verstanden und als unumstößlich akzeptiert. Beispiele für Systeme und Standards, die von Srila Prabhupada für ISKCON eingerichtet wurden, sind: Verwaltung durch den GBC, Buchverlag durch den BBT, 16 Runden und regulierende Prinzipien, das Morgenprogramm, Srila Prabhupadas Bücher als die "Gesetzbücher" usw. usw. Da diese Dinge von Srila Prabhupada besonders für ISKCON eingerichtet wurden, wird von jedem akzeptiert, daß diese Dinge dazu gedacht sind, für die gesamte Lebenszeit der ISKCON anzudauern. Kein ISKCON Devote würde es jemals wagen, Änderungen an diesen, von Srila Prabhupada gegebenen Standards, vorzuschlagen. Da jeder Aspekt, wie ISKCON arbeiten sollte, von Srila Prabhupada aufgezeigt wurde, sollte die Verwaltung der Gesellschaft völlig unkompliziert sein.

Es sollte keine Notwendigkeit bestehen, darüber zu spekulieren, wie die Dinge laufen sollen; sondern vielmehr einfach eine Bewahrung, Fortsetzung und Erweiterung von dem, das schon gegeben und eingerichtet wurde. So sind die Standards und Vorgänge, die persönlich von Srila Prabhupada eingerichtet und sanktioniert worden waren, dafür bestimmt, für den Rest des Daseins der ISKCON anzudauern. Dies soll als "KEINE ÄNDERUNG IN ISKCON PARADIGMA" (fortan K.Ä.I.P. genannt) bekannt sein.

(Fortan werden wird die Zeitperiode bis zu Srila Prabhupadas physikalischem Weggehen als "pre-samadhi" bezeichnen, und die Zeitperiode nach Srila Prabhupadas physikalischem Weggehen für den Rest des Daseins der ISKCON als "post-samadhi".)


K.Ä.I.P. von GBC Resolution bewahrt

Zumindest in der Theorie wird ISKCON durch das K.Ä.I.P. geleitet, wobei von der leitenden Köperschaft der ISKCON und den Mitgliedern erwartet wird, nur die von Srila Prabhupada direkt gegebenen Standards und Praktiken zu befolgen und anzuwenden. Gerade die Vorstellung von Änderung und Spekulation befindet sich als völlig im Widerspruch stehend zu den Vorsätzen der ISKCON. Ganz von Anfang an wurde dieses Prinzip, K.Ä.I.P, im Gesetz der ISKCON bewahrt:

"Die GBC wurde von His Divine Grace A. C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada gegründet, um Ihn bei der Erfüllung der Verantwortlichkeit der Verwaltung der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, von der Er der Gründer-acarya und die höchste Autorität ist, zu repräsentieren. Die GBC akzeptiert Seine göttlichen Anweisungen als ihr Leben und ihre Seele, und gibt zu, daß sie in jeder Hinsicht völlig von Seiner Gnade abhängig ist. Die GBC hat keine andere Funktion oder Absicht, als die Anweisungen auszuführen, die freundlicherweise von His Divine Grace gegeben wurden, und Seine Lehren in ihrer reinen Form zu bewahren und auf der Welt zu verbreiten."
(Definition GBC, Resolution 1, GBC minutes 1975, Betonung hinzugefügt)

Diese Resolution wurde im besonderen deswegen erlassen, um genau darzulegen und zu definieren, wie ISKCON verwaltet werden würde. Sie wurde direkt von Srila Prabhupada anerkannt. Sie spezifiziert sehr klar, was die Verantwortungen und Grenzen für die GBC, die dafür verantwortlich sein würde, die Gesellschaft zu führen, sein würden.

Um die ISKCON zu führen...

1. ...kann die GBC nur Anweisungen in Kraft setzen, die direkt von Srila Prabhupada erlassen wurden:

"Die GBC hat keine andere Funktion oder Absicht, als die Anweisungen auszuführen, die freundlicherweise von His Divine Grace gegeben wurden"

2. ...darf die GBC nur das intakt halten und anwenden, was Srila Prabhupada gelehrt hat:

"und Seine Lehren in ihrer reinen Form zu bewahren und auf der Welt zu verbreiten."

Da dies die zwei Schlüsselaspekte der Führungsform der GBC sind, können wir sehen, daß die GBCs als die natürlichen Schutzengel des K.Ä.I.P. bestimmt waren.

K.Ä.I.P. vom Testament bewahrt

Die Autorität des GBC (und folglich des K.Ä.I.P.), über jeden Aspekt der ISKCON, solange sie besteht, zu herrschen, wird in Srila Prabhupadas Letztem Willen und Testament weiter spezifiziert:

1. Die Governing Body Commission (GBC) wird die ultimative verwaltende Autorität der gesamten Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein sein.
(Eröffnungsaussage, Srila Prabhupadas Testament)

Um sicherzustellen, daß es keine Zeifel darüber gab, wie die ISKCON für die Dauer ihrer Existenz geführt werden sollte, eröffnet der allererste Punkt das Testament mit einer Aussage, die das K.Ä.I.P. untermauert. Punkt 1 macht klar, daß sich der Bereich der GBC komplett und endgültig auf die Existenzdauer der ISKCON bezieht. Dies bedeutet auch, daß sich das K.Ä.I.P. komplett und endgültig auf ISKCON bezieht, da es (wie zuvor erwähnt) die Definition der GBC ist, im Rahmen des K.Ä.I.P. zu agieren.

Es gibt zwei falsche Interpretationen des Ausdruckes "ultimative verwaltende Autorität". Eine Interpretation gewährt der GBC weit mehr Macht, als ihr jemals bestimmt war, indem sie annimmt, der Ausdruck bedeute, die GBC sei völlig ermächtigt, zu tun was sie wolle. Solch ein Interpret scheint von dem Wort "ultimativ" verleitet zu werden. Diese Interpretation bringt die Tatsache, daß die GBC die höchste verwaltende Autorität für ISKCON ist, wie im Testament gesagt wird, damit durcheinander, wie die GBC verwalten soll, was nicht im Testament gesagt wird. Die Art und Weise der Verwaltung, die von der GBC erwartet wurde, wird in den (zuvor erwähnten) Definitionsartikeln dargelegt, die von Srila Prabhupada persönlich anerkannt worden waren. Diese anerkannte Definition der GBC macht klar, daß die gesamte Verwaltung ausschließlich im Rahmen der Parameter des K.Ä.I.P. durchgeführt werden muß. Die zweite Interpretation des Ausdruckes "ultimative verwaltende Autorität" besagt, daß sich das Gebiet der GBC nur ganz im besonderen auf Verwaltungsbereiche bezieht, wegen des Ausdruckes "vewaltende Autorität". Diese eingrenzende Interpretation ist ebenso nicht richtig, da sie den Ausdruck "verwaltende Autorität", der die vollständige Ermächtigung der GBC für die Funktion der Verwaltung spezifiziert, damit verwechselt, was sie verwalten kann. Im wesentlichen ersetzen diese Interpreten den Ausdruck "verwaltende Autorität" mit "Autorität für Verwaltungsaufgaben".

Das Testament gibt keine detaillierte Auflistung all der Dinge, welche die GBC verwalten muß. Auch nicht wie sie verwalten muß. Diese Information wurde schon gegeben und war durch GBC Resolutionen (wie jene zuvor) eingeführt worden, zusammen mit all den anderen relevanten Anweisungen und Lehren von Srila Prabhupada.

Da Srila Prabhupada Anweisungen und Lehren zu spirituellen und verwaltungsbezogenen Themen gab, folgt daraus, daß die GBC die "ultimative verwaltende Autorität" aller Aspekte ist, sowohl verwaltungsbezogener als auch spiritueller. Dennoch gibt es hier ein großes "aber" - und das ist der Schlüssel. Wie die GBC ihre verwaltende Autorität anzuwenden hatte, wurde klar in der obigen Definition angegeben, und diese Autorität befindet sich eindeutig innerhalb der Parameter des K.Ä.I.P. So legte Srila Prabhupada ein vollkommenes Gleichgewicht fest. Die "ultimative" Autorität der GBC wird von der Tatsache unter Kontrolle gehalten, daß sie ihre Autorität für einen Zweck, und nur für einen Zweck verwenden darf, nämlich die Anweisungen und Lehren, die von Srila Prabhupada gegeben wurden, zu bewahren und auszuführen. Diese "ultimative" Autorität kann nur verwendet werden, um Srila Prabhupadas Anweisungen und Lehren absolut zu bewahren (oder befolgen) und als absolut dieselben. Da es nicht die Machtbefugnis zur Änderung gibt, sondern nur die Machtbefungnis zu 'erhalten', wird die GBC beim Machtmißbrauch in Schach gehalten, denn sobald die Macht unangemessen verwendet wird, agiert sie außerhalb der Grenzen, die für sie von Srila Prabhupada gesetzt wurden.

Die GBC...
a) kann nichts ändern, das schon von Srila Prabhupada erlassen wurde und
b) kann nichts anderes einführen, das nicht schon von Srila Prabhupada eingeführt wurde.

Punkt a) und b) formen das K.Ä.I.P., da die Grundlage für das, was die GBC "verwalten" kann, nur das ist, was von Srila Prabhupada pre-samadhi gegeben wurde, und so haben wir es mit der Erhaltung und Fortführung von allem pre-samadhi in die post-samadhi Periode zu tun - nämlich dem K.Ä.I.P.

Weitere Beweise aus dem Testament

1. Das die Eröffnungsaussage des Testamentes das K.Ä.I.P. unterstützt, wird durch die nächste Klausel weiter untermauert:

2. Jeder Tempel wird im Besitz der ISKCON sein und wird von drei leitenden Direktoren verwaltet werden. Das System des Managements wird so wie es ist fortgeführt, und es gibt keine Notwendigkeit einer Veränderung.
(Srila Prabhupadas Testament)

So wie ISKCON pre-samadhi verwaltet wurde, war es gedacht, für die Dauer der Existenz der ISKCON fortgeführt zu werden. Dies hätte nur schwerlich noch klarer gemacht werden können: "Das System des Managements wird so wie es ist fortgeführt, und es gibt keine Notwendigkeit einer Veränderung." Wir sehen hier, wie Srila Prabhupada das K.Ä.I.P. direkt formuliert.

Es wurde argumentiert, daß da der obige Satz aus dem Testament neben einem Satz erscheint, der mit einem bestimmten System für die Verwaltung der Tempel zu tun hat, die obige Aussage nur auf diesen ersten Satz bezogen werden kann und deswegen nicht allumfassend ist. Im wesentlichen wird argumentiert, daß Srila Prabhupada eine Klausel speziell für den ausschließliche Schutz der folgenden Praxis miteinschloß: "Jeder Tempel wird im Besitz der ISKCON sein und wird von drei leitenden Direktoren verwaltet werden."

Dies macht aus einer Anzahl von Gründen keinen Sinn:

1) Das Testament sagt "das System des Management", das ist generisch (allgemein) und ohne irgendwelche Einschränkungen oder Verweise. Es sagt nicht "Dieses System des Management" oder "Das zuvor erwähnte System des Management". So muß sich die Klausel auf alle Systeme des Management beziehen, nicht nur das eine in bezug auf die drei leitenden Direktoren.

2) Wenn sich die "keine Änderung" Klausel nur auf das "leitende Direktoren" System beziehen würde, dann würde dies beinhalten, daß alle anderen Systeme verändert oder über Bord geworfen werden könnten. Tatsächlich würde das die GBC selbst, als die "ultimative verwaltende Autorität", wie im ersten Punkt des Testamentes erlassen, der Überflüssigkeit unterstellen. Dann würde die GBC selbst sicherlich von ganzem Herzen die Auffassung unterstützen, daß sich der Ruf nach "keiner Änderung" auf alle Systeme der Verwaltung beziehen muß, nicht nur auf das Prinzip "drei leitende Direktoren" für jeden Tempel zu haben.

3) Wenn man die "keine Änderung" Klausel als allgemein anwendbar annimmt, befindet sich dies in Übereinstimmung mit dem, was schon vorgeführt wurde. Daß das Management der ISKCON so wie es ist fortgesetzt werden muß, ohne es zu ändern - das K.Ä.I.P.

So bekräftigt der zweite Punkt des Testamentes lediglich den ersten, die dann beide das K.Ä.I.P. untermauern, welches schon Jahre zuvor in der Definition des GBC erlassen und persönlich von Srila Prabhupada anerkannt wurde. Auf diese Weise paßt alles ohne Anomalie oder Widerspruch zusammen.

K.Ä.I.P. von den Büchern unterstützt

Owohl obiges an sich schon ausreicht, um das K.Ä.I.P. zu begründen, werden weitere unterstützende Beweise von Srila Prabhupadas Bücher gegeben. Es wird von allen in ISKCON fraglos akzeptiert, daß Srila Prabhupadas Bücher die "Gesetzbücher" für ISKCON sind; dafür gedacht, ISKCON für die gesamte Zeit ihres Bestehens, die bis zu 10.000 Jahre betragen könnte, zu leiten:

"Wenn der Tod stattfindet, soll es hier geschehen. Es gibt nichts neues zu sagen. Was immer ich zu sagen habe, sagte ich in meinen Büchern. Nun versucht es zu verstehen und setzt eure Bemühung fort. Ob ich gegenwärtig bin oder nicht gegenwärtig ist gleichgültig."
(Ansprache bei der Ankunft, Vrindavana, 17. Mai 1977)

Das bedeutet:

1) Die Bücher sind definitiv für die post-samadhi Periode anwendbar, genauso wie in der pre-samadhi Periode, da nicht für jede Periode eigene Bücher geschrieben wurden.

2) Die Lehren und Standards, die persönlich von Srila Prabhupada eingeführt wurden, und die in seinen Bücher erwähnt werden, sind gleichermaßen anwendbar, wie während der pre-samadhi Periode.

Deswegen folgt daraus, daß die Bücher geschrieben wurden, um eine ISKCON zu unterstützen, die dazu gedacht war, unverändert von pre- zu post-samadhi fortzudauern. So sind die Bücher für eine ISKCON gedacht, wo eine vollständige Stetigkeit in der Anwendung von Srila Prabhupadas Anweisungen und Lehren existiert - was immer pre-samadhi eingerichtet war, muß es auch post-samadhi geben. Das ist es, was wir das K.Ä.I.P. nennen.

Ist Einweihung eine Ausnahme zum K.Ä.I.P?

Wie gesagt ist das K.Ä.I.P. der heutigen ISKCON keinesfalls fremd.

In den meisten Bereichen von ISKCONs Praxis, Verwaltung und Theologie wird das K.Ä.I.P. energisch durchgesetzt, und Devotes proklamieren stolz, daß sie niemals von dem, was Srila Prabhupada gelehrt hatte, abweichen werden. Wenn irgendeine Abweichung vom K.Ä.I.P. wahrgenommen wurde, werden energische Versuche gemacht, uns zu Srila Prabhupadas Standards, wie pre-samadhi praktiziert und gelehrt, zurückzubringen.

Tatsächlich hat die GBC unlängst sehr heftig in Kontroversen über "den Ursprung der Seele", "gopi-bhava" und die "Gaudiya Matha" agiert, um die Dinge wieder in Übereinstimmung mit dem K.Ä.I.P. zu bringen. Gerade die Vorstellung von "Änderung" oder "Spekulation" in ISKCON wird mit großer Mißbilligung bedacht. So ist das K.Ä.I.P. schon - zumindest in der Theorie - das leitende Prinzip für die Verwaltung der ISKCON.

So ist es dann doch einigermaßen überraschend, daß in einem bestimmten Bereich, und nur in einem Bereich, die GBC eindringlich behauptet, daß das K.Ä.I.P. aufgegeben werden muß; selbst obwohl es überall sonst allgemein anwendbar ist. Das ist der Bereich der Einweihung. Wir müssen nicht untersuchen, warum es da diese Anomalie gibt. Unsere einzige Bestrebung hier ist zu sehen, ob es irgendwelche unterstützende Anweisungen von Srila Prabhupada gibt, die den Ausnahmefall begründen, das K.Ä.I.P. in bezug auf das System der Einweihung in ISKCON beiseite zu lassen.

Einweihung in den Beweisen beinhaltet

Wie erwähnt, haben wir das K.Ä.I.P. als ein fortwährendes Prinzip, das auf jeden Bereich und Aspekt von ISKCON anwendbar ist, begründet. Deswegen muß Einweihung, solange nicht anders belegt, automatisch in dieses "keine Änderung" Paradigma miteinbezogen sein, da die obigen Beweise keinerlei Hinweis auf eine besondere Ausnahmeklausel zum Thema Einweihung geben. Um die obige Behauptung weiter zu verstärken, werden wir nun zeigen, wie jeder der Beweise für das K.Ä.I.P. das Thema Einweihung beinhaltet, und so gibt es keinen Grund, Einweihung vom K.Ä.I.P., das ansonsten standhaft und mit Recht von der GBC verteidigt wird, auszunehmen.

Die Verwaltungsvollmacht der GBC

Bezüglich der GBC, die in allen Bereichen der Verwaltung "ultimative Autorität" hat, exekutierte und erließ die GBC 1975, in Srila Prabhupadas Gegenwart, Resolutionen im Bereich der Einweihung:

"Um erste Einweihung zu erhalten, muß man für sechs Monate Vollzeitmitglied gewesen sein. Für zweite Einweihung sollte zumindest ein weiteres Jahr nach der ersten Einweihung vergangen sein."
(Resolution Nr. 9, 25. März 1975)

Die obige Resolution war nicht einfach nur von der GBC erfunden worden - sie wurde persönlich von Srila Prabhupada anerkannt und wird auch in seinen Lehren erwähnt. So können wir sehen, daß von der GBC auch erwartet wird, alle Bereiche der Einweihung zu verwalten. Und wir haben oben festgestellt, daß diese Verwaltung in Übereinstimmung mit dem K.Ä.I.P. (einzig "die Anweisungen auszuführen" und die Lehren zu "bewahren") vorgenommen werden soll.

Das Testament

In Bezug auf das Testament haben wir schon diese Aussage gesehen:

"Das System des Managements wird so wie es ist fortgeführt, und es gibt keine Notwendigkeit einer Veränderung."

Wie zuvor demonstriert, kann sich die "System des Managements" Aussage nicht lediglich auf den vorherigen Satz beziehen. Selbst wenn wir einräumen würden, daß der Verweis auf das Management auf irgendeine Weise auf den vorherigen Satz begrenzt sei - zumindest müßte er sich auf die Tempelverwaltung im allgemeinen beziehen. Ansonsten würde die Folgerung lauten, daß alle anderen Aspekte der Tempelverwaltung, wie einen Tempelpräsidenten und Kassier zu haben, die Verehrung der Bildgestalten, die Aufnahme und Ausbildung neuer Devotes usw., Änderung und Entstellung unterliegen würden. Wird von uns erwartet zu glauben, daß aus irgendeinem esoterischen Grund das einzige hochheilige Element in der gesamten Verwaltung der ISKCON die Notwendigkeit sei, drei leitende Direktoren zu haben und jede Liegenschaft im Namen der ISKCON zu registrieren? Niemand würde die Wichtigkeit dieses Systems bestreiten, aber es ist schwer zu begreifen, wie es besondere und exklusive Bewahrung über und jenseits von jedem anderen Aspekt der Tempelverwaltung verdienen würde, oder tatsächlich hinsichtlich jedes anderen Aspektes der Verwaltung der ISKCON, wie zuvor erwähnt.

Einer der Hauptgründe einen ISKCON Tempel zu errichten, besteht darin, Krishna-Bewußtsein zu verbreiten und neue Devotes zu rekrutieren. Deshalb sind die Tempelstandards in bezug auf Beitritt, Ausbildung und Empfehlung für Einweihung von Devotes der Schlüssel, um einen Tempel zu verwalten. Das System für die Ausbildung und Einweihung von Devotes, zur Zeit als das Testament wirksam wurde, beinhaltete Devotes, die nach sechs Monaten Praxis, auf Empfehlung eines Tempelpräsidenten an einen lokalen priesterlichern Repräsentanten, eingeweiht wurden. Diese Repräsentanten würden dann verpflichtet sein, eine Verbindung mit Srila Prabhupada als diksa guru sicherzustellen. So haben wir wieder eine Anwendung, die sich auf das vorliegende Thema bezieht - wie Einweihungen in der Instution durchgeführt werden, und wieder sehen wir, sie folgt dem K.Ä.I.P. So wie Srila Prabhupada immer der diksa guru gewesen war, so sollte er verbleiben, ohne Änderung. Änderung kann nur aufgrund einer spezifischen Anweisung möglich sein.

Die Bücher

In seinen Büchern zeigte Srila Prabhupada genau auf, wie die Einweihungen in der Institution ISKCON ausgeführt werden würden:

"Zu Beginn erklären sich die Schüler unserer Bewegung für Krsna-Bewußtsein bereit, mit Gottgeweihten zusammenzuleben, und weil sie die vier verbotenen Tätigkeiten - unzulässige Geschlechtsbeziehungen, Glücksspiel, Fleischessen und Berauschung - aufgegeben haben, werden sie allmählich in den Tätigkeiten des spirituellen Lebens fortgeschritten.
Wenn wir sehen, daß jemand regelmäßig diese Prinzipien befolgt, wird ihm die erste Einweihung (
hari-nama) gegeben, und er chantet regelmäßig mindestens sechzehn Runden am Tag. Nach sechs Monaten oder einem Jahr wird er zum zweiten Mal eingeweiht, und ihm wird mit dem vorschriftsmäßigen Opfer und den vorgeschriebenen Ritualen die heilige Schnur übergeben."
(C.c., Adi 17.265)

"Weil diese Tätigkeiten erforderlich sind, weihen wir Schüler in der Intarnationalen Gesellschaft für Krsna-Bewußtsein nicht sofort ein. Zuerst muß ein Einweihungskandidat sechs Monate lang der arati und Vorlesungen aus den sastras beiwohnen, die regulierenden Prinzipien einhalten und mit anderen Gottgeweihten Gemeinschaft haben. Wenn er im purascarya-vidhi tatsächlich Fortschritt gemacht hat, wird er vom örtlichen Tempelpräsidenten zur Einweihung vorgeschlagen. Es ist nicht so, daß jeder plötzlich eingeweiht werden kann, ohne den Anforderungen zu entsprechen. Wenn man dadurch, daß man den Hare-Krsna-mantra täglich sechzehn Runden lang chantet, durch Einhalten der regulierenden Prinzipien und durch die Teilname an Vorlesungen weiteren Fortschritt gemacht hat, erhält man nach den zweiten sechs Monaten die heilige Schnur (Anerkennung als brahmana)."
(C.c.,Madhya 15.108)

"Unsere Bewegung für Krsna-Bewußtsein macht zur Bedingung, daß man gewillt ist, die vier Säulen sündhaften Lebens aufzugeben: unerlaubte Sexualität, Fleischessen, Berauschung und Glücksspiel. Vor allem in den westlichen Ländern beobachten wird zunächst, ob ein potentieller Schüler gewillt ist, den regulierenden Prinzipien zu folgen. Dann erhält er den Namen eines Vaisnava-Dieners und die Einweihung in den Hare-Krsna-maha-mantra, den er täglich mindestens sechzehn Runden chanten muß. Auf diese Weise bringt der Schüler unter der Führung des spirituellen Meisters oder dessen Repräsentaten mindestens sechs Monate lang hingebungsvollen Dienst dar. Dann wird er für eine zweite Einweihung vorgeschlagen, während der ihm die heilige Schnur übergeben und er als ein echter brahmana angenommen wird."
(C.c., Madhya 24.330)

Wir können klar sehen, daß die Bücher, die von Natur aus das K.Ä.I.P. unterstützen, spezifische Verweise auf das Einweihungssystem, das in ISKCON angewendet werden soll, machen. Das kann sich nur darauf beziehen, von Srila Prabhupada eingeweiht zu werden, da dies genau das ist, was pre-samadhi exakt auf die oben beschriebene Weise geschah. Und gemäß dem K.Ä.I.P. ist das Obige genau das, was auch post-samadhi geschehen muß. Auch gibt es oben keinerlei Erwähnung der Anpassungen, die notwendig sein würden, um ein multi-guru System zu betreiben, wie es gegenwärtig in der ISKCON betrieben wird. Ein multi-guru System könnte nicht dem oben angegebenen Model folgen, da es viele verschiedene Prozeduren benötigen würde, um die vielen neuen diksa gurus, mitsamt den Mitteln und Wegen der Wahl und Überprüfung der Anerkennung, unterzubringen.

Und wenn ISKCON bestimmt ist, genau dieselben Vorgänge anzunehmen, wie von Srila Prabhupada oben beschrieben, würde das nicht nur bedeuten, das gegenwärtige "M.A.N.S" (Multiple Acarya Nachfolge System) guru System in ISKCON vollständig aufzugeben, sondern auch die Frage, weswegen sich die Identität des diksa gurus plötzlich ändern müsse, wenn sich nichts verändert haben würde, da der Vorgang für diksa zu dem identisch sein würde, was pre-samadhi betrieben wurde. Deswegen erwähnen die Bücher ausdrücklich Einweihung, und da sie in Übereinstimmung mit dem K.Ä.I.P. angewendet werden sollen, ist wiederum keine Ausnahme für Einweihung gerechtfertigt.

Zusammenfassung

1) Wir haben demonstriert, daß das K.Ä.I.P. von Srila Prabhupada durch seine GBC und eine genau definierte GBC Resolution, durch sein Testament und durch seine Bücher bewahrt wurde. Man erinnere sich daran, daß das K.Ä.I.P. nicht eine philosophische Lehre oder Doktrin ist, sondern lediglich ein Paradigma, unter dem die Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, in Beziehung zu den von Srila Prabhupada gegebenen Lehren und Anweisungen, agieren muß. Wir haben gezeigt, daß in bezug auf alle Anweisungen und Lehren Srila Prabhupadas, die er pre-samadhi eingeführt und praktiziert hat, das K.Ä.I.P. durch die Latte angewendet wird, ohne besondere Sonderstellungen oder Ausnahmeklauseln zu diesem von Srila Prabhupada erwähnten Paradigma.

Das Obige begründet den Fall für das K.Ä.I.P. - ohne irgendwelche legitime Ausnahmen für irgendeinen Bereich der Verwaltungsweise.

2) Um dennoch den Fall noch weiter abzuschließen - und zwar zu dem Thema, für das eine Ausnahme zum K.Ä.I.P. behauptet wird, nämlich der Einweihung, werden die wirklichen Beweise selbst behandelt.

Es ist aus jedem Blickwinkel nicht zu bestreiten, daß das K.Ä.I.P. standhält, und daß definitiv keine Ausnahme im Falle der Einweihung erlaubt ist.

Weitere Beweise, daß Einweihung dem K.Ä.I.P. unterliegt

Wir haben gesehen, daß das K.Ä.I.P. ein realer Sachverhalt ist, von Srila Prabhupada gelehrt und theoretisch akzeptiert und praktiziert von der GBC; und auch, daß Einweihung keine Ausnahme ist, da die Beweise für das K.Ä.I.P. dieses Thema besonders beinhalten. Dennoch gibt es eine dritte Ebene von Beweisen, die auf Srila Prabhupadas tri-kala-jana Sensibilität hinweisen. Wissend, daß Einweihung das eine Thema wäre, für das eine Ausnahme behauptet werden würde, ging Srila Prabhupada noch weiter, und verfaßte eine besondere für sich allein existierende Anweisung, exklusiv zum Thema Einweihung, kurz bevor er verschied, obwohl er schon das K.Ä.I.P. auf zwei verschiedenen Ebenen eingeführt hatte. Auf diese Weise würde Einweihung das eine Thema sein, zu dem es keinen Zweifel geben könnte.

Die Anweisung vom 9. Juli

Srila Prabhupada veröffentlichte eine besondere Organisationsanweisung, wo die Anwendung des K.Ä.I.P. auf Einweihung sehr klar ausgesprochen wurde. Diese Anweisung wurde am 9. Juli erlassen und an alle Leiter und Manager der ISKCON als eine Verfahrensweise gesendet, die von diesem Zeitpunkt an in ISKCON ausgeführt werden sollte. Um genau die heute gemachten Behauptungen der Ausnahme zu verhindern, formalisierte sie mit einigen Ergänzungen einfach jene Praxis, die in ISKCON für viele Jahre gebräuchlich war. Die Ergänzung bedeutete lediglich, daß die Praxis in ISKCON, ohne die Notwendigkeit irgendeiner physikalische Beteiligung von Srila Prabhupada, weitergeführt werden konnte, und sie wurde als die offizielle Verfahrensweise, der unter der Verwaltung der GBC zu folgen war, für die gesamte Bewegung bewahrt.

Diese Anweisung war sehr wichtig, da in religiösen Organisationen der acarya oder der Leiter kurz vor seinem Verscheiden ein Dokument verfaßt, in dem genau geschildert wird, wie die guru-Nachfolge der Organisation weitergegeben werden würde; vielleicht an eine bestimmte namentlich genannte Person. Mit seiner Anweisung machte Srila Prabhupada der gesamten Bewegung klar, daß die Vorkehrungen, die schon eingerichtet waren, mit ihm als dem alleinigen einweihenden (diksa) guru für die gesamte Bewegung, fortgesetzt werden würden. Die Anweisung besagt, daß alle neuen Mitglieder der Bewegung einzig "eingeweihte Schüler" von Srila Prabhupada sein würden, wobei die genannten Repräsentanten lediglich als solche handeln würden - als Repräsentanten. Diese Aussage wird drei Mal gemacht, in einer Anweisung, die an sich sehr kurz (zwei Absätze) und auf den Punkt gebracht ist.

Diese Anweisung war die letzte Mitteilung zu diesem Thema, und sie wurde nur 120 Tage vor Srila Prabhupadas Verscheiden erlassen, nachdem das Testament schon registriert worden war.

Wir haben oben schon demonstriert, wie die Verwaltung einer solchen Anweisung von der GBC gemäß dem K.Ä.I.P. zur Folge hat, daß diese Anweisung in ISKCON auch post-samadhi eingehalten wird. In Übereinstimmung mit dem K.Ä.I.P. zeigt diese Anweisung auf natürliche Weise ein System auf, daß allgemein für die Organisation ISKCON anwendbar ist. Es ist nicht eine Anweisung, die ausgesendet wurde, um speziell bei Srila Prabhupadas Verscheiden beendet zu werden. Die folgenden Eigenschaften der Anweisung bekräftigen diesen Punkt und begründen sie als eine permanente Verwaltungsanweisung, welche gleichermaßen pre- und post-samadhi anwendbar ist, für die Organisation.

1) Diese Anweisung wurde mit zwei Unterschriften erlassen, eine vom Sekretär der Organisation (der sie aussendete) und eine vom Kopf der Organisation, Srila Prabhupada, der sie anerkannte. Obwohl die Anweisung am 9. Juli 1977 erlassen worden war, wurde sie in physischer Form am 21. Juli an alle GBC Mitglieder in einem Brief, geschrieben von einem anderen GBC, Ramesvara Swami, ausgesendet. In diesem Brief wird auf die Anweisung besonders als ein "Dokument", zusammen mit dem Testament, das auch zur selben Zeit ausgesendet wurde, verwiesen. (Dieser Brief ist beigefügt.) Deswegen steht die Stichhaltigkeit und Wichtigkeit dieser Anweisung außer Frage.

2) Der Empfänger der Anweisung ist eine Organisation (über die Treuhänder/Verwaltungsbeamten der Organisation), die besonders darauf eingerichtet worden war, um nach dem Verscheiden des Gründer zu existieren.

3) Die Art der Anweisung bezieht sich auf Tätigkeiten, die nur von den Verwaltungsbeamten der Organisation in der Zukunft ausgeführt werden.

4) Die Absicht der Anweisung, die am Anfang des Dokumentes gegeben wurde, wurde in allgemeinen und nicht spezifischen Worten vermittelt - "zwecks der Druchführung von Einweihungen, sowohl erste als auch zweite Einweihung." Obwohl der Rest des Dokumentes sehr klar macht, daß jene Eingeweihten definitiv allein dem Gründer zugedacht sind, und bestimmte Beamte genannt werden, um bei dem Vorgang zu assistieren, begründet die Tatsache, daß die Absicht in allgemeinen Worten genannt wird, daß die Anweisung innerhalb der Organisation in Kraft zu bleiben hatte, solange zur Erfüllung der Absicht dieser Dienst benötigt wird. In diesem Fall würde die Absicht die Notwendigkeit "der Durchführung von Einweihungen, sowohl erste als auch zweite Einweihung" sein. Diese Absicht wird natürlich solange erfüllt werden müssen, wie die Organisation existiert.

Der Charakter, der Empfänger, die Ausführenden und die Absicht der Anweisung binden alle ihre Anwendbarkeit an die Organisation. Durch diesen Umstand würde nur die Auflösung der Organisation eine legale oder logische Auswirkung auf die Entscheidung zur Langlebigkeit des Systems haben, wie es in der Anweisung dargelegt wird, und nicht das Verscheiden des Gründers, der die Anweisung genehmigte. Deswegen muß das System, wie in der Anweisung dargelegt, als das System für die Organisation in Kraft bleiben, solange es die Organisation gibt.

Unterstützende Anweisungen

Die Anweisung beginnt damit, indem sie selbst bekennt, das Ergebnis einer früheren Konversation zu sein, die mit Srila Prabhuadas älteren Schülern in Vrindavana stattgefunden hatte. Die GBC hat nachdrücklich betont, daß diese frühere Konversation das "Ernennungsband" vom 28. Mai ist. Diese Konversation macht klar, daß die zu ernennenden ritviks, wie in der Anweisung dargelegt, "besonders zu der Zeit, wenn du nicht mehr länger unter uns weilst" gedacht waren.

Deswegen tendiert diese Konversation dazu, die Anweisung zu bestätigen, nicht ihr zu widersprechen.

Zusätzlich zu dieser Anweisung wurden weitere Anweisungen erlassen, die sich nach dieser Anweisung richteten, und auch besonders die Beständigkeit dieser Anweisung betonten, mit Worten wie "fortfahren" und "Zukunft". (Siehe Briefe des Sekretärs an Kirtanananda und Hamsaduta Swami).

Auch bezüglich des Testamentes können wir den Punkt 3 anwenden, nachdem wir die Beweise zu Punkt 1 und 2 weiter oben gesehen haben, wobei dort die folgende Anweisung in bezug auf die Ernennung weiterer leitender Direktoren für bestimmte ISKCON Liegenschaften in Indien gegeben wird:

"Die leitenden Direktoren, die hierin bestimmt wurden, sind auf Lebenszeit ernannt. Im Falle des Todes oder Versagens aus irgendeinem Grund eines der besagten Direktoren, kann ein nachfolgender Direktor oder Direktoren von den verbliebenen Direktoren ernannt werden, vorausgesetzt, daß der neue Direktor MEIN EINGEWEIHTER SCHÜLER ist, der all den Regeln und Regulierungen der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, wie sie in meinen Büchern eingehend beschrieben werden, strikt folgt, und vorausgesetzt, daß dort niemals weniger als drei (3) oder mehr als fünf (5) leitende Direktoren zur gleichen Zeit amtieren." (Punkt 3, Testament, Betonung hinzugefügt)

Hier sehen wir eine post-samadhi Vorkehrung für die Organisation, die mit der in Frage stehenden Anweisung in Übereinstimmung steht, dieselbe Sprache wie die Anweisung verwendet und die nur ausgeführt werden kann, wenn die Anweisung ausgeführt wird. Das ist so, weil es in Abwesenheit der Anweisung keine Vorkehrung zur Hervorbringung zukünftiger "EINGEWEIHTER SCHÜLER" von Srila Prabhupada gibt, und sich deswegen der Speicher an potentiell leitenden Direktoren bald erschöpfen würde. Deswegen bewahrt das Testament das K.Ä.I.P., besonders in bezug auf Einweihung, auch an einer anderen Stelle.

Alles in allem gibt es keinen Platz für Zweifel zu diesem Thema. Srila Prabhupada machte sich die Mühe:

1) Das K.Ä.I.P. als Parameter, für wie seine Organisation verwaltet werden soll, zu bewahren.
2) Spezifische Anwendungen desselben zu dem Thema Einweihung zu geben.
3) Explizit separate Anweisungen für Einweihung in den letzten Tagen vor seinem Verscheiden zu erlassen.

Dies sollte eigentlich das letzte Thema sein, für das irgendjemand eine Ausnahme vom K.Ä.I.P. behaupten könnte.

Für eine Sonderstellung der Einweihung sind Beweise nötig

Was bisher alles vorgebracht wurde sollte eigentlich als Übermaß zur Demonstration dienen, daß das K.Ä.I.P. nicht nur für ISKCON heute anwendbar ist, sondern daß auch Einweihung gerade der Bereich ist, wo in keinem Fall vom K.Ä.I.P. abgewichen werden kann. Wir haben zuvor verschiedene Arten und Ebenen von Beweisen für das K.Ä.I.P. und dessen Anwendbarkeit in Sachen Einweihung erbracht. Nur schon die erste Beweisebene alleine würde ausreichend sein, um das K.Ä.I.P. ordentlich zu begründen. Wir haben drei Beweisebenen, die alle "keine Änderung" unterstützen, und im besonderen keine Änderung von ISKCONs diksa guru.

Folglich obliegt die Beweislast voll und ganz demjenigen, der eine Abweichung von dieser offiziellen, standardgemäßen ISKCON Tradition vorzuschlagen wagt.

Ganz offensichtlich müßte die Qualität des Beweises durchschlagend unzweideutig und überwältigend klar sein, um solch eine grundlegende Änderung zu rechtfertigen. Zusammengenommen müßte der Beweis die drei folgenden Kriterien erfüllen:

1) Gemäß dem obigen Hintergrund müßte der Beweis aus direkten Anweisungen von Srila Prabhupada bestehen, von einmaliger Wichtigkeit und Maßgeblichkeit sein und nicht nur eine Abweichung vom K.Ä.I.P. in irgendeinem Bereich rechtfertigen, sondern spezifisch im Bereich der Einweihung.

2) Da wir davon sprechen, eine Abweichung vom K.Ä.I.P. vorzunehmen, welches von der GBC durchgeführt und verwaltet wurde, müßten die Anweisungen an die GBC gerichtet sein, damit sie in der Lage sein würde, sie durchzuführen. Das ist deshalb der Fall, weil wir davon sprechen, Änderungen an der Art vorzunehmen, nach der eine ganze Organisation funktioniert; deswegen benötigen wir Anweisungen für diese Veränderungen, die genauso klar und zu den Anweisungen, die das K.Ä.I.P. an erster Stelle in der Organisation begründen, vergleichbar sind. Nötig wäre die Gegenwart solcher klarer, unzweideutiger Anweisungen zum Beispiel in: GBC Resolutionen, dem Testament, den Büchern und den Anweisungen an die gesamte Bewegung. Anweisungen, die nur privat Einzelpersonen erhalten haben, oder ein Teil der Organisation aus besonderen Umständen erhalten hat, erfüllen nicht die Erfordernisse, eine institutionale Änderung zu machen - und das ist es, wovon wir hier sprechen. Änderungen in der Organisation müssen an die Manager der Organisation gerichtet sein, um auf institutionaler Ebene anwendbar zu sein.

3) Weiteres macht die eigentliche Art der behaupteten Ausnahmebestimmung die Beschaffenheit des benötigten Beweises sogar noch definitiver. Die exakt gemachte Behauptung ist NICHT, daß Einweihung eine Ausnahme zum K.Ä.I.P. per se bildet, sondern vielmehr, daß die Einweihung erst nach einer bestimmten Zeitperiode vom K.Ä.I.P. ausgenommen ist - nämlich ab dem Augenblick, nachdem Srila Prabhupada verschieden ist. So muß der erforderliche Beweis sehr genau sein, da wir nicht nur nach einer Ausnahme suchen, sondern nach einer zeitlich bestimmten Ausnahme. Dies bedeutet, daß jeder vorgebrachte Beweis zur Ausnahmebestimmung nicht nur die Ausnahme an sich belegen muß, sondern auch NUR die Ausnahme post-samadhi unterstützen darf. Wenn es keinen spezifischen Verweis auf die bedingte Natur der Ausnahme in bezug auf die Zeit für ihre Anwendbarkeit gibt, dann belegt der Beweis nicht wirklich das, was eigentlich behauptet wird.

So haben wir nicht nur begründet, daß ein substantieller Beweis vorgebracht werden muß, um eine Ausnahme für Einweihung vom K.Ä.I.P. zu beanstanden, sondern daß dieser Beweis noch dazu drei Kriterien erfüllen muß:

1) Er muß wegen der Gewichtigkeit der vorgebrachten Änderung völlig eindeutig, überzeugend, und keinerlei Zweifel Raum bietend sein.

2) Er muß an die GBC gerichtet und für die Durchführung von der GBC anwendbar sein, da dies der einzige von Srila Prabhupada eingerichtete Weg ist, der autorisiert ist, solch eine Änderung vorzunehmen.

3) Er muß auch die spezifisch, zeitlich begrenzte Natur der Ausnahme angeben.

Bitte beachte, daß der Beweis ALLE 3 Kriterien erfüllen muß, ansonsten taugt er nichts. Wenn wir beispielsweise eine Anweisung nehmen, die an die GBC gesendet wurde, und die einfach das Konzept der Einweihung nach Srila Prabhupadas Verscheiden erwähnt, aber diese Änderung NICHT spezifisch einführt, indem sie Personen autorisiert, die einweihen sollen (und die damit Kriterium 2 und 3 erfüllt, aber nicht 1), dann ist sie nutzlos, und ist in bezug auf ihren Wert, eine Ausnahme für Einweihung vom K.Ä.I.P. zu autorisieren, nicht besser als ein Beweis, der nicht auch nur EINEN der drei Kriterien erfüllt.

Dies begründet den Hintergrund. Laßt uns nun untersuchen, ob Beweise, die diese drei Kriterien erfüllen, tatsächlich existieren.

Die vorgebrachten Beweise

Die vorgebrachten Beweise, um eine Ausnahme vom K.Ä.I.P. zu beanstanden, fallen in drei Kategorien:

A) Beweise von der Tonbandaufname vom 28. Mai.
B) Beweise von den wiederholten Anweisungen "Guru zu werden".
C) Beweise von der Natur und Geschichte der parampara.

Laßt uns jeden dieser Beweise der Reihe nach untersuchen:

A) Tonbandaufnahme von 28. Mai

Dieser Beweis besteht aus einem kurzen, aufgezeichneten Segment einer Konversation zwischen Srila Prabhupada und seinen Schülern. Die Unterbrechungen ignorierend besteht die Konversation im wesentlichen aus sechs von Schülern vorgebrachte Fragen, die Srila Prabhupada beantwortet. Die erste Frage ist die Schlüsselfrage; all die nachfolgenden Fragen sind lediglich Versuche, die Anfangsfrage und ihre Antwort zu klären. Wir zitieren diese Konversation mit diesen sechs Austäuschen, wobei wir der gestellten Frage und der entsprechenden von Srila Prabhupada gegebenen Antwort auf die Frage die selben Nummern gegeben haben:

Satsvarupa: Unsere nächste Frage betrifft dann Einweihungen in der Zukunft, besonders zu der Zeit, wenn du nicht mehr länger unter uns weilst. Wir möchten wissen, wie erste und zweite Einweihung durchgeführt werden sollen. (1)
Srila Prabhupada: Ja. Ich werde einige von euch empfehlen. Nachdem dies erledigt ist, werde ich einige von euch empfehlen, als amtierende acaryas zu agieren. (1)
Tamala Krsna: Wird das ritvik-acarya genannt? (2)
Srila Prabhupada: Ritvik. Ja. (2)
Satsvarupa: Was ist dann die Beziehung der Person, die Einweihung gibt, und... (3)
Srila Prabhupada: Er ist guru. Er ist guru. (He's guru. He's guru.) (3)
Satsvarupa: Aber er macht es in deinem Auftrag. (4)
Srila Prabhupada: Ja. Das ist Formalität. Weil jemand in meiner Gegenwart nicht guru werden soll, deshalb in meinem Auftrag, auf meine Anweisung... amara ajnaya guru hana. Sei wirklich guru, aber gemäß meiner Anweisung. (4)
Satsvarupa: Also sie können dann auch als deine Schüler angesehen werden. (5)
Srila Prabhupada: Ja, sie sind Schüler. Warum betrachten? Wer? (5)
Tamala Krsna: Nein, er fragt ob diese ritvik-acaryas, sie sind amtierend, geben diksa. Ihre... Die Leute denen sie diksa geben, wessen Schüler sind sie? (6)
Srila Prabhupada: Sie sind seine Schüler. (They're his disciples.) (6)
Tamala Krsna: Sie sind seine Schüler.
Srila Prabhupada: Wer einweiht. Er ist Enkelschüler. (He's granddisciple.) (6)
Satsvarupa: Dann haben wir eine Frage betreffend...
Srila Prabhupada: Wenn ich es anweise "Du wirst guru", wird er regulärer guru. Das ist alles. Er wird Schüler meines Schülers. Das ist es. (6)

Die folgenden Punkte müssen beachtet werden:

1) In einer von der GBC gesponserten Untersuchung zur Echtheit der aufgenommenen Konversation schlußfolgerte ihr eigener Experte, daß solange keine vollständige forensische Untersuchung an dem Tonband vorgenommen wird, es nicht als authentisches Beweismaterial verwendet werden kann. Bis heute wurde keine solche Untersuchung von der GBC vorgenommen.

2) Obwohl die Konversation sehr kurz ist, hat die GBC schon fünf verschiedene Abschriften der obigen Konversation offiziell veröffentlicht. Wir haben oben einfach eine davon ausgesucht. So gibt es nicht einmal Klarheit darüber, WORAUS genau der Beweis besteht.

3) Ein Schlüsselwort "er ist" wird in Austausch 3 und 6 insgesamt zweimal verwendet, auf dem der gesamte Standpunkt der GBC beruht. Es kann vom menschlichen Gehör nicht klar erkannt werden, ob das Wort nun "er ist" (engl. "he's") oder vielmehr "sein" (engl. "his") bedeutet, da der Klang derselbe ist. Sogar die GBC selbst hat die zweite Interpretation in einer ihrer Abschriften verwendet. Somit kann die Interpretation "er ist" definitiv abgelehnt werden. Um die Wichtigkeit davon zu verstehen, beachte bitte, daß wenn das Wort im Austausch 6 statt "er ist" (he's) vielmehr "sein" (his) war, dann kann ohne Zweifel begründet werden, daß Srila Prabhupada in der dritten Person in diesem Teil der Konversation spricht. Das ist so, weil das Wort im Austausch 6 "SEIN Enkelschüler" (his granddisciple) sein würde, und das "SEIN" (HIS) hier könnte sich NUR auf Srila Prabhupada beziehen, da er der einzige ist, wie sogar die GBC zugibt, der möglicherweise Enkelschüler haben könnte.

4) Von den 6 Austäuschen unterstützen die Hälfte davon, die klarsten und unzweideutigen Austäusche auf dem Tonband (Nr. 1, 2 & 5), einschließlich des wichtigen Anfangsaustausches, alle wortgetreu das K.Ä.I.P. Und sie stimmen alle direkt mit der Anweisung vom 9. Juli überein, die in Wirklichkeit die schriftliche Ausgabe dieser Diskussion war, wie von der Anfangsaussage in der Anweisung selbst zu verstehen gegeben wird. Sogar dieselbe Sprache wird gebraucht - "ritviks" und "Schüler" von Srila Prabhupada. Und dem Rest der Austäusche kann je nach der verwendeten Abschrift (siehe obiger Punkt) auch in jedem Fall eine Erläuterung gemäß dem K.Ä.I.P. gegeben werden. (Tatsächlich ist der Anfangsaustausch derart vernichtend, daß die GBC kürzlich gezwungen war, all ihre Lehren zur "ritvik"-Häresie der letzten zwanzig Jahre aufzugeben, weil sie nicht in der Lage war, diesen Anfangsaustausch zu erklären und zu sagen, daß Srila Prabhupada tatsächlich ritviks für nach seinem Verscheiden anordnete; genau die Ansicht, der sie der ganzen Zeit widersprachen. Doch nun behauptet die GBC, das Wort "ritvik" sei nur ein anderes Wort für "diksa guru"! Wie auch immer, solche Purzelbäume müssene erst noch von den vielen anderen Mitgliedern der GBC, die noch immer gemäß dem alten Paradigma handeln [daß ritviks nur in Gegenwart des spirituellen Meisters agieren können, und Personen sind, die völlig verschieden von diksa gurus sind und nur im Auftrag der besagten diksa gurus handeln], akzeptiert werden. Bitte siehe Punkt 5 für mehr Details.)

5) Jeder Versuch der GBC zu erklären, was die Wörter auf dem Tonband bedeuten, führte zu vielen verschiedenen und widersprüchlichen Interpretationen. So ist die GBC sogar dabei uneins, wenn es darum geht zu entscheiden, was das Tonband bedeutet. (Wir haben schon gesehen, daß sie noch nicht einmal entscheiden können, was das Band sagt.) Zu den obigen Austäuschen hat die GBC viele verschiedene Interpretationen gegeben. Diese Unterschiede sind nicht nur minimal, sondern fundamental. Sie unterscheiden sich nicht nur darin, worüber gesprochen wird, sondern auch bezüglich der Zeitperiode, auf die bezug genommen wird, und ausgerechnet auch darin, wie Srila Prabhupada anordnet, daß die Dinge ausgeführt werden sollen - alles sehr schwerwiegend, wenn das Thema der Betrachtung ist, wann was wie getan werden soll. Unten sind diese unterschiedlichen Erläuterungen aufgeführt:

Zeitraum

Es wird behauptet, daß sich die Austäusche auf dem Tonband auf das beziehen, was getan werden soll, solange Srila Prabhupada gegenwärtig ist, und auch was getan werden soll, nachdem er verschieden ist. (Under My order, 1985, Ravindra Svarupa) (GII, 1995, Ravindra Svarupa, Jayapataka Maharaja und andere) Eine andere Ansicht ist, daß er während der ganzen Aufnahme nur darüber spricht, was zu tun ist, wenn er einmal verschieden ist. (Disciple of My Disciple, 1997, Badri, Giridhari & Umapati)

Worüber wird gesprochen?

Eine Ansicht ist, daß sich das von Srila Prabhupada verwendete Wort "ritvik" auf Stellvertreter bezieht.
(GII & Under My Order)

Eine andere, völlig gegenteilige Ansicht ist, daß "ritvik" diksa guru bedeutet.
(DOMD, Drutakarama prabhu)

Die GBC hat von Anfang an völlig gegenteilige Ansichten. Sie ist nicht in der Lage, sich auf schlüssige Positionen zu entscheiden, nicht einmal bei den grundlegendsten Punkten.

Austausch (4)

Auch hier gibt es wieder mindestens zwei unterschiedliche Meinungen:

1) Eine Ansicht besagt, daß der Ausdruck "in meinem Auftrag" bedeutet, daß man als Stellvertreter oder ritvik für Srila Prabhupada handeln soll, solange er physisch gegenwärtig ist. (GII, Under My Order)

2) Die andere Ansicht besagt, daß die Phrase "in meinem Auftrag" das Handeln als diksa guru, nachdem Srila Prabhupada verschieden ist, bedeute, und nicht als Stellvertreter, bevor er verschieden ist. (Disciple Of My Disciple)

Wieder haben wir nicht nur unterschiedliche, sondern völlig entgegengesetzte Erklärungen.

Austausch (6)

Austausch (6) gibt uns den Schlüsselbeleg für die GBC, der sich um drei Phrasen dreht, die am Ende des Bandes gesprochen werden:

"Er ist/(Sein) Enkelschüler", "Schüler meines Schülers" und "regulärer guru."

Doch diese Phrasen werden durch die Aussage "wenn ich es anweise" modifiziert, und die GBC hat mindestens vier verschiedenen Interpretationen gegeben, um zu versuchen, diese Aussage in einer Weise, bei der sie hoffen, sie würde ihre Position nicht beeinträchtigen, wegzuerklären. Unglücklicherweise hat sie in Wirklichkeit keine Position, da sie zugleich behauptet:

a) Daß die Anweisung hinterher im Juli gegeben wurde. (Continuing the Parampara, Siva-Rama Swami, 1994; GII, 1995)
b) Daß die Anweisung auf dem Tonband selbst gegeben wurde. (Disciple of My Disciple, 1997)
c) Daß die Anweisung persönlich von Srila Prabhupada bestimmten verschiedenen Individuen gegeben wurde. (Drutakarma Dasa, 1998)
d) Daß die Anweisung früher viele Male von Srila Prabhupada allgemein und fortwährend jedem gegeben wurde. (Hari Sauri Dasa, 1998)

Zusammenfassung

Zusammenfassend haben wir hier eine kurze Konversation...

a) ...wo es der GBC nicht klar ist, was gesagt wird (verschiedene Abschriften)
b) ...wo es der GBC nicht klar ist, worüber gesprochen wird (Stellvertreter oder diksa guru)
c) ...wo es der GBC nicht klar ist, wann die Antworten anwendbar sind (vor oder nach dem Verscheiden)
d) ...wo es der GBC nicht klar ist, wie die gurus aktiviert werden (wann die Anweisung gegeben wurde)
e) ...wo mindestens das halbe Band direkt das K.Ä.I.P. bekräftigt, wobei der Rest, abhängig von der gewählten Abschrift, innerhalb des Paradigmas interpretierbar ist.

Obiges ist genug, um jegliches Argument zu diskreditieren, daß die Abschriften ausreichend Beweismaterial liefern, um zugleich eine organisatorische Anweisung umzustoßen und das K.Ä.I.P. zu verletzen, welches Srila Prabhupada fortwährend betont und praktiziert hat. Es ist klar, daß der obige Beweis schwerlich ein überwältigender Beleg dafür ist, das "keine Änderung in der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein Paradigma" abzulehnen. Tatsächlich können wir sehen, daß der obige Beweis nur eines von drei Kriterien unzweideutig belegt (zwei hängen davon ab, welche der obigen Interpretationen akzeptiert wird) - daß die Konversation mit einer Gruppe GBC Mitglieder geführt wurde.

B) Beweise von der Anweisung "guru zu werden"

Es wird behauptet, daß Srila Prabhupada viele Male seine Schüler angewiesen hat, "guru zu werden". Tatsächlich teilen sich diese Beweismittel in zwei Kategorien auf:

a) Belege "guru zu werden" in Verbindung mit dem "amara ajnaya" Vers.
b) Belege "guru zu werden" in Verbindung mit dem "Gesetz der Schülernachfolge".

Beim Auswerten der obigen Beweismitten, gemäß den drei zuvor begründeten Kriterien, bemerken wir sofort, daß keiner der obigen Beweise in irgendeiner institutionalen Form vorhanden ist und deswegen nicht das zuvor angegebene zweite Kriterium erfüllt. Vielmehr werden hier Belege in Form von privaten Briefen an Individuen, oder in Form von Vorträgen vor einem kleinen Teil der Bewegung vorgelegt. Tatsächlich ist es höchst signifikant, daß die vorgebrachten Schlüsselbeweise dieser Kategorie folgende sind:

Alles in allem wird von der GBC angenommen, die Verwaltung aufgrund der Anweisungen, die sie erhalten hat, durchzuführen. Sie kann nur die Anweisung vom 9. Juli in Übereinstimmung mit was auch immer für anderen Anweisungen, die sie in dieser Hinsicht erhalten haben mag, ausführen. Wir haben gesehen, daß es keine Anweisungen in den Büchern oder in anderen organisationsbezogenen Anweisungen gibt, die auf die Durchführung der Anweisung vom 9. Juli Auswirkung haben. Die GBC hat nicht die Vollmacht, die Verwaltung auf der Basis auszuführen, die Ausführung der organisationsbezogenen Anweisungen, welche ihr ausdrücklich befohlen wurden durchzuführen, zu vermeiden, indem sie zwanzig Jahre später nach anderen Anweisungen sucht, die Srila Prabhupada privat und im einzelnen ausgesprochen hat.

Nachdem die Beweismittel schon ein Kriterium nicht erfüllten, laßt uns nun der Vollständigkeit halber sehen, wie die Sache bei den anderen beiden Kriterien aussieht. In bezug auf Kriterium eins (die Notwendigkeit, daß der Beweis eindeutig und erdrückend ist) finden wir:

So gibt es hier nichts, daß auch nur entfernt darin erfolgreich ist, eindeutige und erdrückende Beweise zu liefern, um Einweihung vom K.Ä.I.P. auszunehmen.

Damit ist Kriterium eins ebenso nicht erfüllt.
Schlußendlich kommen wir zu Kriterium drei, die Notwendigkeit für den Beweis, die zeitlich begrenzte Einschränkung für die Ausnahme anzugeben:

Zusammenfassend sehen wird, das bestenfalls einige der Beweise nur die Kriterien eins und drei erfüllen. Wir sehen keinen Beweis, der die Qualität hat, diese große Abweichung vom K.Ä.I.P. rechtfertigen zu können.

Wenn wir noch weiter gehen, mögen die folgenden zusätzlichen Punkte bemerkt sein:

Zusammenfassend gesagt - es gibt keine an die Organisation erlassene Anweisung, die ein Individuum autorisiert, die Rolle eines diksa guru in ISKCON zu spielen, nachdem Srila Prabhupada verschieden ist. Dies würde das notwendige Minimum sein, wenn wir die Anweisung vom 9. Juli umstoßen und das K.Ä.I.P., welches Srila Prabhupada für ISKCON eingeführt hat, radikal verändern müßten. Auch kann eine solche Anweisung nicht als eine Daueranweisung für die Organisation angenommen werden.

C) Beweise von der Natur und Geschichte der parampara

Die vorgebrachten Beweise dieser Kategorie sind nicht in Form irgendwelcher spezifischer Anweisungen, sonderen einfach ein axiomatisches "Verständnis", das eine Ausnahme für Einweihung vom K.Ä.I.P. offensichtlich machen würde. Es wird argumentiert, daß das Konzept der Änderung dem Bereich der Einweihung eigen ist, wegen der Notwendigkeit, die parampara zu erhalten. Historisch scheint die parampara praktisch nur durch Änderung definiert zu sein, wo jedem Glied der Schülernachfolge ein anderes im Laufe der Zeit nachfolgt. Dies wird nicht bestritten. Gerade deswegen haben wir das Paradigma "Keine Änderung in ISKCON" genannt, nicht "Ewig keine Änderung". Die Frage ist - muß jemand an Stelle Srila Prabhupadas, während der Dauer der Existenz seiner Organisation, nachfolgen, um die parampara fortzusetzen. Oder genauer - muß ihm ab seinem physischen Weggehen jemand an seiner Stelle nachfolgen, da das vorgebrachte Argument ist, daß diksa historisch gesehen immer nur dann durchgeführt wurde, wenn ein diksa guru zu dem Zeitpunkt, als die Einweihungszeremonie stattfand, auf dem Planet physisch gegenwärtig war.

Obwohl dieser Rückgriff auf historische Beispiele Wahrheit beinhalten mag, benötigen wir Verfügungen der sastras, daß diksa nur in Abhängigkeit auf die Körperlichkeit des diksa gurus vonstatten gehen kann. Denn durch historische Beispiele kann man alles mögliche beweisen. Historisch gesehen ware alle vorherigen gurus Inder, dennoch argumentiert niemand (zumindest nicht in ISKCON), daß wir dies nun aufgrund historischer und traditioneller Überlegungen praktizieren sollen. Deswegen geht es um die Notwendigkeit für eine entsprechende Anweisung von Srila Prabhupada. Und die Anweisungen müssen für Srila Prabhupadas ISKCON relevant sein. Weil entsprechende Anweisungen, daß es normalerweise eine Periode gegenseitiger Überprüfung von guru und Schüler gibt, daß man sich dem spirituellen Meister "nähern" muß usw. und deswegen Körperlichkeit angenommen werden muß, widerlegen sich selbst, da Srila Prabhupada diese Dinge nicht selbst praktizierte. Vielmehr lehrte er, daß all diese Aspekte auf seine Repräsentanten übertragen werden können. Sogar die Annahme des Schülers wurde übertragen. So war Srila Prabhupada auf keinerlei Weise in die Formalitäten der Einweihung involviert. Srila Prabhupadas Tradition und Beispiel kann nicht gefährdet werden, weil wir sonst argumentieren müssen, daß das was Srila Prabhupada tat, ebenso falsch war. Die einzige Anweisung, die beides könnte - die Einweihungen sanktionieren, welche Srila Prabhupada vor seinem Verscheiden autorisierte, und auch deren Ausführung auf dieselbe Weise in der ISKCON heute verhindern - würde eine sein, welche besagt, daß diksa nur dann zulässig ist, wenn der diksa guru von einem physischen Körper ummantelt ist, zu genau dem Zeitpunkt, wenn die Einweihungszeremonie stattfindet. Die Anweisung muß genau das besagen. Jede andere Verfügung würde entweder nicht die Einweihungen, die heute stattfinden, verhindern, oder auch Srila Prabhupadas Einweihungen als ungültig erklären. Natürlich existiert keine solche Anweisung in der Vaishnava Philosophie.

Die parampara wird "aufgehalten"

Eine verwandte Variante derselben Einwendung ist, daß die "parampara aufgehalten wird" oder daß die "parampara fortgesetzt werden muß". All diese Einwendungen nehmen natürlich an, daß Srila Prabhupada nicht in der Lage ist, die parampara selbst fortzusetzen. Und solche Annahmen könnten nur dan stichhaltig sein, wenn wiederum bewiesen werden könnte, daß die parampara nur dann fortgesetzt werden kann, wenn man in Besitz eines "physikalischen Körpers" ist. Und wieder könnte eine solche Annahmen nicht einfach nur durch einen Rückgriff auf historische Beispiele (siehe oben), welche lediglich sagen: "das ist die Art und Weise, wie es immer getan wurde", beweisen werden. Es geht nicht darum, wie es immer getan wurde, sondern wie es immer NUR getan werden kann. So würden wir wie zuvor wieder dieselben Anweisungen von Srila Prabhupada benötigen. All diese Überlegungen zur Körperlichkeit werden sogar noch absurder, wenn man bedenkt, daß Srila Prabhupada ausdrücklich lehrte, daß Körperlichkeit für den Vorgang des spirituellen Lebens belanglos ist. Es gibt viele solcher Anweisungen und es wurde ein vollständiger Anhang, bestehend auf vielen Dutzenden solcher Anweisungen, zusammengestellt.

Deswegen geht es nicht um die parampara, welche von Nachfolge per se handelt, sondern um Nachfolge aufgrund der Abwesenheit von Körperlichkeit in einer Organisation, was ein völlig anderes Thema ist.

Auch der verwandte Einwand, daß Nachfolge BALD geschehen muß, oder innerhalb einer bestimmten Zeitperiode, wenn nicht beim Verscheiden, macht ebenso keinen Sinn, weil wenn die parampara von Srila Prabhupada für ein Jahr, nachdem seine Körperlichkeit gegangen war, fortgesetzt werden kann, wieso nicht 100, oder wieso nicht für die Existenzdauer seiner Organisation? Wir bräuchten dann eine sogar noch absurdere Verfügung der sastras:

"Ein acarya kann die parampara ohne die Notwendigkeit der Körperlichkeit weiterführen, doch nur für die Zeitdauer, die nicht der Existenzdauer irgendeiner Organisation, die er gegründet hat, entsprechen kann. Vielmehr darf die Zeitdauer nicht 'zu lang' nach dem Verscheiden des acarya sein, wobei 'zu lang' von der GBC zu definieren ist."

Natürlich wird solcherlei Unsinn auch nicht von Srila Prabhupada gelehrt.

Tatsächlich predigen nicht einmal die Beispiele, die wir aus der Geschichte kennen, daß die Nachfolge aufgrund von Körperlichkeit stattfindet, wobei unsere bekanntesten Beispiele der parampara Nachfolge stattfinden, sogar noch bevor die Körperlichkeit ausgelöscht wurde:

Brahma -> Narada
Narada -> Vyasa
Vyasa -> Madhva

Und vor kurzem:

Bhaktivinoda Thakura -> Gaurakisora Babaji

Und Bhagavad-gita 4.1, das Standardbeispiel um die parampara zu erläutern, beinhaltet planetenübergreifende diksa, was genau das ist, was heute geschehen würde, mit Srila Prabhupada, der immer noch im materiellen Universum ist. (siehe Brief an Jayapataka, 11/7/69).

So gibt es nichts das relevant für die Nachfolge in einer Organisation aufgrund des Mangels von Körperlichkeit ist, weder von seiten der Geschichte, noch vom Konzept der parampara her. Auch gibt es nichts entsprechendes in Srila Prabhupadas Lehren. Ganz im Gegenteil lehrt Srila Prabhupada, daß Körperlichkeit in keiner Weise zum Vorgang des spirituellen Lebens von Bedeutung ist.

Schlußfolgerung

1. Das K.Ä.I.P. ist für ISKCON anwendbar, besonders für Einweihung.
2. Keine Anweisungen von Srila Prabhupada, die eine Abweichung vom K.Ä.I.P. autorisieren, sind vorhanden, besonders nicht in Sachen Einweihung.
3. Das Ergebnis ist, daß es keine wie auch immer geartete Rechtfertigung für die Veränderung des Einweihungssystems (und auf diese Weise Srila Prabhupada von seiner Position als der einweihende acarya in ISKCON zu entfernen) gibt.

ANHÄNGE

Testament

Tridandi Goswami
A.C. Bhaktivedanta Swami
Gründer-acarya:
Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein

CENTER: Krsna-Balarama Mandir
Bhaktivedanta Swami Marg
Ramanareti, Vrindavana, U.F.
DATUM: 5. Juni 1977

Ich, A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada, Gründer-acarya der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, Stifter des Bhaktivedanta Book Trust und Schüler von Om Visnupada 108 Sri Srimad Bhaktisiddhanta Sarasvati Gosvami Maharaja Prabhupada, zur Zeit im Sri Krsna-Balarama-Mandir in Vrindavana wohnend, erkläre dies als meinen letzten Willen:

1. Die Governing Body Commission (GBC) wird die ultimative verwaltende Autorität der gesamten Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein sein.

2. Jeder Tempel wird im Besitz der ISKCON sein und wird von drei leitenden Direktoren verwaltet werden. Das System des Management wird so wie es ist fortgeführt und es gibt keine Notwendigkeit einer Veränderung.

3. Besitztümer in Indien werden von den folgenden leitenden Direktoren verwaltet:

a) Besitztümer in Sri Mayapur Dhama, Panihati, Haridaspur and Kalkutta: Gurukrpa Swami, Jayapataka Swami, Bhavananda Gosvami and Gopal Krsna das Adhikari.
b) Besitztümer in Vrindavana: Gurukrpa Swami, Akshoyananda Swami, and Gopal Krsna das Adhikari.
c) Besitztümer in Bombay: Tamal Krsna Gosvami, Giriraj das Brahmachary, and Gopal Krsna das Adhikari.
d) Besitztümer in Bhubaneswar: Gour Govinda Swami, Jayapataka Swami, and Bhagavat das Brahmachary.
e) Besitztümer in Hyderabad: Habamsa Swami, Sridhara Swami, Gopal Krsna das Adhikari and Bali Mardan das Adhikari.

Die leitenden Direktoren, die hierin bestimmt wurden, sind auf Lebenszeit ernannt. Im Falle des Todes oder Versagens aus irgendeinem Grund eines der besagten Direktoren kann ein nachfolgender Direktor oder Direktoren von den verbliebenen Direktoren ernannt werden, vorausgesetzt, daß der neue Direktor mein eingeweihter Schüler ist, der all den Regeln und Regulierungen der Internationalen Gesellschaft für Krishna Bewußtsein, wie sie in meinen Büchern eingehend beschrieben werden, strikt folgt, und vorausgesetzt, daß dort niemals weniger als drei (3) oder mehr als fünf (5) leitende Direktoren zur gleichen Zeit amtieren.

4. Ich habe die Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein gegründet, aufgebaut und organisiert, und daher will ich, daß keine der unbeweglichen Besitztümer, die sich im Namen der ISKCON in Indien befinden, jemals mit Hypotheken belastet, ausgeborgt, verkauft, übertragen oder auf irgendeine Weise belastet, veräußert oder fremdes Eigentum werden. Diese Anweisung ist unumstößlich.

5. Besitztümer außerhalb von Indien sollten prinzipiell niemals mit Hypotheken belastet, ausgeborgt, verkauft, übertragen oder auf irgendeine Weise belastet, veräußert oder fremdes Eigentum werden, doch wenn die Notwendigkeit entsteht, mögen sie mit Hypotheken belastet, ausgeborgt, verkauft usw. werden, mit der Zustimmung der Mitglieder der GBC, die mit dem bestimmte Projekt verbunden sind.

6. Die Besitztümer außerhalb von Indien und die mit ihnen verbundenen GBC Mitglieder sind folgende:

a) Besitztümer in Chicago, Detroit und Ann Arbor: Jayatirtha das Adhikari.
b) Besitztümer in Hawaii, Tokyo, Hongkong: Guru Krpa Swami, Ramesvara Swami und Tamal Krsna Goswami.
c) Besitztümer in Melbourne, Sydney, australische Farm, (unleserlich): Guru Krpa Swami, Hari Sauri und Atreya Rsi.
d) Besitztümer in England (London Radlett), Frankreich, Deutschland, Holland, Schweiz und Schweden: Jayatirtha das Adhikari, Bhagavan das Adhikari, Harikesa Swami.
d) Besitztümer in Kenia, Mauritius, Südafrika: Jayatirtha das Adhikari, Brahmananda Swami und Atreya Rsi
e) Besitztümer in Mexiko, Venezuela, Brasilien, Costa Rica, Peru, Ecuador, Kolumbien, Chile: Hrdayananda Gosvami, Panca Dravida Swami, Brahmanananda Swami.
f) Besitztümer in Georgetown, Guyana, Santa Domingo, St. Augustine: Adi Kesava Swami, Hrdayananda Gosvami, Panca Dravida Swami.
g) Besitztümer in Vancouver, Seattle, Berkeley, Dallas: Satsvarupa Gosvami, Jagadisa das Adhikari, Jayatirtha das Adhikari.
h) Besitztümer in Los Angeles, Denver, San Diego, Laguna Beach: Ramesvara Swami, Satsvarupa Swami, Adi Kesava Swami.
i) Besitztümer in New York, Boston, Puerto Rico, Port Royal, St. Louis, St. Louis Farm: Tamal Krsna Gosvami, Adi Kesava, Swami, Ramesvara Swami.
j) Besitztümer im Iran: Atreya Rsi, Bhagavan das Adhikari, Brahmanananda Swami.
k) Besitztümer in Washington D.C., Baltimore, Philadelphia, Montreal und (unleserlich): Rupanuga das Adhikari, Gopal Krishna das Adhikari, Jagadisa das Adhikari.
l) Besitztümer in Pittsburgh, New Vrindavana, Toronto, Cleveland, Buffalo: Kirtanananda Swami, Atreya Rsi, Balavanta das Adhikari.
m) Besitztümer in Atlanta, Tenessee Farm, Gainsville, Miama, New Orleans, Mississippi Farm, Houston: Balavanta das Adhikari, Adi Kesava Swami, Rupanuga das Adhikari.
n) Besitztümer auf Fiji: Hari Sauri, Atreya Rsi, Vasudeva.

7. Ich erkläre, sage und bestätige, daß all die Besitztümer, bewegliche und unbewegliche, die in meinem Namen eingetragen sind, einschließlich Girokonten, Ersparnisse und feste Anzahlungen in verschiedenen Banken Eigentümer und Vermögen der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein sind und die Erben und Nachfolger meines früheren Lebens, oder irgendjemand, der durch sie Forderungen stellt, kein wie auch immer geartetes Recht, Anspruch oder Interesse an diesen Besitztümern haben, mit nachfolgender Ausnahme.

8. Obwohl das Geld, das sich in meinem persönlichen Namen in verschiedenen Banken befindet, für ISKCON verbraucht wird und ISKCON gehört, habe ich ein paar Rücklagen gemacht, die speziell für einen monatlichen Zuschuß von Rs. 1000 (unleserliche Beifügung) für die Mitglieder meiner Familie bestimmt sind. Diese speziellen Rücklagen (Korpus, Zinsen, Ersparnis) werden das Eigentum von ISKCON werden, für den Korpus des Trustes, und den Nachkommen meiner früheren Familie oder irgendjemand, der durch sie Forderungen stellt, soll nicht irgendein weiteres Unterhaltsgeld erlaubt werden.

9. Hierbei ermächtige ich Guru Krpa Swami, Hrdayananda Gosvami, Tamal Krsna Gosvami, Ramesvara Swami, Gopal Krsna das Adhikari, Jayatirtha das Adhikari und Giriraj das Brahmacary als Testamentsvollstrecker zu handeln. Ich habe dieses Testament am 4. Tag des Juni 1977 im Vollbesitz meiner Sinne und bei gesundem Geist verfaßt, ohne Überredung, Druck oder Zwang von irgendjemandem.

Zeugen:

A.C. Bhaktivedanta Swami
Das obige Testament wurde von Srila Prabhupada und den folgenden Zeugen unterzeichnet: Tamal Krsna Gosvami, Bhagavan das Adhikari und verschiedenen anderen. (Unterschriften auf dem Originaldokument)

Anweisung vom 9. Juli

ISKCON
INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR KRISHNA-BEWUSSTSEIN
Gründer-acarya: Seine Göttliche Gnade A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada
9. Juli 1977

An alle GBC und Tempelpräsidenten

Liebe Maharajas und Prabhus,
bitte akzeptiert meine demütigen Ehrerbietungen bei euren Füßen. Als vor kurzem alle Mitglieder der GBC hier mit Seiner Göttlichen Gnade in Vrindavan waren, wies Srila Prabhupada darauf hin, daß er bald einige seiner älteren Schüler ernennen wird, die als "ritvik"-Repräsentative des acaryas handeln, und zwar zwecks der Durchführung von Einweihungen, sowohl erste Einweihung als auch zweite Einweihung. Seine göttliche Gnade hat soweit eine Liste von elf Schülern aufgestellt, die in dieser Eigenschaft agieren werden:

His Holiness Kirtanananda Swami
His Holiness Satsvarupa das Gosvami
His Holiness Jayapataka Swami
His Holiness Tamal Krsna Gosvami
His Holiness Hrdayananda Gosvami
His Holiness Bhavananda Gosvami
His Holiness Hamsadutta Swami
His Holiness Ramesvara Swami
His Holiness Harikesa Swami
His Grace Bhagavan das Adhikari
His Grace Jayatirtha das Adhikari

Früher haben die Tempelpräsidenten an Srila Prabhupada geschrieben, um die Einweihung eines bestimmten Devotes zu empfehlen. Nachdem Srila Prabhupada nun diese Repräsentanten nominiert hat, mögen die Tempelpräsidenten ihre Empfehlung für erste und zweite Einweihung fortan an irgendeinen dieser elf Repräsentanten, der ihrem Tempel am nächsten ist, schicken. Nachdem die Repräsentanten die Empfehlung in Betracht gezogen haben, mögen sie den Devote als einen eingeweihten Schüler von Srila Prabhupada aufnehmen, indem sie ihm einen spirituellen Namen geben, oder im Falle der zweiten Einweihung, indem sie auf dem gayatri-Faden chanten, wie es Srila Prabhupada getan hat. Die neu eingeweihten Devotes sind Schüler von Seiner Göttlichen Gnade A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada, die oben genannten elf älteren Devotes fungieren als Seine Repräsentanten. Nachdem der Tempelpräsident einen Brief, der den spirituellen Namen oder den Faden übermittelt, von diesen Repräsentanten erhalten hat, kann er ein Feueropfer im Tempel ausführen, so wie es zuvor gemacht wurde. Der Name des neu eingeweihten Schülers sollte von dem Repräsentant, der ihn oder sie für Srila Prabhupada akzeptiert hat, gesendet werden, damit er in das Buch der eingeweihten Schüler Seiner Göttlichen Gnade eingetragen wird.
Ich wünsche euch alles Gute.

Euer Diener

Tamal Krishna Gosvami (Unterschrift)
Sekretär von Srila Prabhupada

Genehmigt:
A.C. Bhaktivedanta Swami (Unterschrift von Srila Prabhupada)

Brief von Ramesvara, 21. Juli

BBT
THE BHAKTIVEDANTA BOOK TRUST
Gründer-acarya: Seine Göttliche Gnade A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada

21. Juli 1977

ALLE EHRE SEI SRI GURU UND GAURANGA!

Liebe GBC Gottbrüder prabhus,

bitte akzeptiert meine demütigsten Ehrerbietungen im Staub Eurer Lotosfüße. Alle Ehre sei Srila Prabhupada! Ich habe eben einige Briefe von Tamal Krishna Maharaja erhalten, und lege hiermit zwei Dokumente bei: 1) Srila Prabhupadas endgültige Version seines letzten Willens und 2) Srila Prabhupadas Anfangsliste von Schülern, die dazu ernannt wurden, für Seine Göttliche Gnade Einweihungen durchzuführen. Diese Anfangsliste wird auch an alle Zentren gesendet.

Nach Tamals Brief scheint es, daß Prabhupada trotz seiner fortgesetzt schlechten Gesundheit enthusiastisch ist und mit voller Kraft übersetzt. Er ist besonders begeistert, wenn Berichte von verschiedenen GBC Mitgliedern und Tempeln mit Predigtresultaten, allgemeinen guten Neuigkeiten usw. ankommen, und Tamal Krishna Maharaja hat betont, daß wir alle solche Berichte senden, da Seine Göttliche Gnade oft fragt: "Was gibt es für Neuigkeiten?" Ein herausragendes Beispiel von Srila Prabhupadas Einstellung zeigte sich, als ein ermutigender Predigtreport von Hansadutta Swami in Celon angekommen war. Srila Prabhupada sagte: "Ich will nach Celon. Ich kann gehen. Ich kann überallhin mit dem Stuhl gehen. Es ist nur schwer in der Vorstellung. Die Schwellung berührt die Haut, nicht meine Seele."

Mehr als alles andere hat Tamal die große Notwendigkeit betont, daß ein GBC Mitglied jeden Monat zu Besuch kommt, um persönlichen Dienst zu tun. Da Srila Prabhupada kürzlich gesagt hat, daß nun dieser reguläre Besuch sehr wichtig ist, sollten alle GBC Mitglieder bestrebt darin sein, dies zu tun, da dies nicht nur wichtige Arbeit beinhaltet, die dabei helfen wird, Prabhupada von der Verwaltung zu entlasten, sondern es beinhaltet auch, Srila Prabhupada persönlich zu betreuen, ihm Massagen zu geben und viele andere nektarhafte Dienste zu leisten, und bietet im allgemeinen eine ungewöhnliche Menge an persönlicher Gemeinschaft, sogar mehr als in der Vergangenheit. Bei mehr als 23 GBC Mitgliedern sollte niemals ein Monat nicht belegt sein.

Eine letzte Neuigkeit ist, daß Srila Prabhupada ein neues GBC Mitglied für Nordindien (inklusive Delhi, aber nicht Vrindavana) ernannt hat - Seine Heiligkeit Bhakti Caitanya Swami. Tamal Krsna Maharaja sagte, daß ihn Seine Göttliche Gnade ernannte, um ihn für die außergewöhnliche Predigtarbeit, die er in Punjab macht, zu ermutigen.

Jai, ich hoffe Euch bei guter Gesundheit und völlig im Predigen vertieft, und so Srila Prabhupada völlig zufriedenzustellen, anzutreffen.

Euer allerunwürdigster Diener,

(Unterschrift auf dem Originaldokument)
Ramesvara dasa Swami

Brief an Kirtanananda, 11. Juli

ISKCON
INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR KRISHNA-BEWUSSTSEIN
Gründer-acarya: Seine Göttliche Gnade A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada
11. Juli 1977

Mein lieber Kirtanananda Maharaja,

bitte akzeptiere meine demütigsten Ehrerbietungen bei Deinen Füßen. Seine Göttliche Gnade Srila Prabhupada hat gerade die letzte Ausgabe von Brijabasi Spirit, Vol. IV, Nr. 4, erhalten, die ihm sehr große Freude bereitete. Als er auf das Titelbild mit Kaladri, der eine Feuerzeremonie ausführt, sah, sagte er: "Siehe nur sein Gesicht, was für ein begeisterter Anhänger er ist, so fachkundig in allem." Als Srila Prabhupada die erste Seite öffnete, waren seine Augen auf das Bild von Radha-Vrindavana Chandra fixiert und er sagte: "Vrindavana Bihari - so schön. Es gibt keine Gefahr wo auch immer Vrindavana Chandra ist." Nachdem er das ganze Magazin vollständig genossen hatte, sagte Srila Prabhupada: "Es ist mit ihrer eigenen Presse gedruckt. Es ist ein sehr guter Fortschritt." Seine Göttliche Gnade fand sehr großen Gefallen am Artikel "Wie ich deprogrammiert wurde" von einem jungen Devote. Prabhupada fühlte große Zuneigung, als er seine Geschichte hörte, und sagte: "Wenn ein Mensch so wie dieser Junge umgewendet wird, dann ist diese Bewegung erfolgreich. Es gibt gute Aussicht, gute Hoffnung. Ihr wirkt alle zusammen und bringt diese Bewegung weiter und weiter. Nun bin ich beruhigt, daß es weitergehen wird." Als er durch das Magazin blätterte, sah Srila Prabhupada auch Dein Photo auf der Seite "Istagosthi". Srila Prabhupada schenkte Dir einen langen liebevollen Blick und drückte seine tiefe Anerkennung dafür aus, wie Du dieses Krishna-Bewußtsein verstanden hast.

Ein Brief wurde an alle Tempelpräsidenten und GBC gesendet, den Du bald erhalten solltest. Er beschreibt den in der Zukunft zu befolgenden Vorgang der Einweihung. Srila Prabhupada hat soweit elf Repräsentanten ernannt, die in seinem Auftrag neue Devotes einweihen werden. Du kannst auf die Ankunft dieses Briefes warten (das Original wurde an Ramesvara Maharaja zum vervielfältigen gesendet) und dann können alle die von Dir in Deinen vorhergehenden Briefen empfohlenen Personen eingeweiht werden.

Seine Göttliche Gnade hat seine Gesundheit in einem ausgeglichen Kurs beibehalten und hat höchst erstaunlicherweise seine Übersetzungsarbeit verdoppelt, um mit der Verdopplung der Buchverteilung Schritt zu halten. Ich hoffe es geht Dir gut.

Dein Diener,
Tamala Krsna Gosvami
Sekretär von Srila Prabhupada
(Unterschrift findet sich auf dem Original)

Brief an Hansadutta, 31. Juli

31. Juli 1977

Mein lieber Hansadutta Maharaja,

bitte akzeptiere meine demütigsten Ehrerbietungen bei Deinen Füßen. Ich wurde von Seiner Göttlichen Gnade Srila Prabhupada angewiesen, Dir für Deinen Brief vom 25. Juli 1977 zu danken.
Du hast Srila Prabhupada geschrieben, Du wüßtest nicht, warum Dich Srila Prabhupada als ein Empfänger seiner Gnade ausgewählt hat. Seine Göttliche Gnade antwortete sofort: "Weil du mein aufrichtiger Diener bist. Du hast die Anhaftung an eine schöne und qualifizierte Frau aufgegeben und das ist eine große Segnung. Du bist ein echter Prediger. Deswegen mag ich Dich. (Dann lachend) Manchmal wirst Du halsstarrig, aber das entspricht jedem intelligenten Menschen. Nun hast Du einen sehr guten Bereich. Nun organisiere ihn und es wird eine große Ehre sein. Niemand wird Dich dort stören. Schaffe Deinen eigenen Bereich und fahre fort ein ritvik zu werden und in meinem Namen zu handeln."

Srila Prabhupada hörte mit großer Begeisterung zu, als ich ihm den Zeitungsartikel vorlas. Seine Göttliche Gnade war sehr erfreut: "Dieser Artikel wird Dein Ansehen erhöhen. Es ist ein sehr schöner Artikel. Deswegen hatte die Zeitung soviel Platz übrig, um ihn zu drucken. Er ist sehr schön. Er muß in Back to Godhead erscheinen. Nun gibt es eine Kolumne in Back to Godhead mit dem Namen 'Prabhupada Speaks Out'. Dein Artikel mag mit 'Prabhupada's Disciple Speaks Out' betitelt werden. Ja, wir werden diesen Artikel sicherlich herausbringen. Laß diesen Gauner ein Narr vor der Öffentlichkeit sein. Ich habe diesen Artikel sehr genossen. Ich will, daß meine Schüler die Dinge beim Namen nennen... gestützt von vollständiger Argumentation. 'Brahma sutra sunisthita', das ist Predigen. Sei gesegnet. Alle meine Schüler gehen voran. Du hast die Herausforderung gegeben. Sie können nicht antworten. Dieser Dr. Kovoor sollte eingeladen werden... Für Dr. Svarupa Damodaras Zusammenkunft zu 'Leben kommt von Leben'. Er kann etwas auf dieser wissenschaftlichen Zusammenkunft lernen."

Ja, du solltest sicherlich etwas ISKCON Food Relief Geld erhalten. Für Dein Programm amerikanisches Geld sammeln und für Essensverteilung senden. Das ist mein Vorschlag. Dreihundert Leute die kommen sind kein Witz. Du erwähntest so viele schöne Präparationen. Ich würde gerne essen, aber ich kann nicht. Einfach die Namen (dieser Präparationen) zu hören ist befriedigend. Ich dachte gerade diesen Morgen an dich, und nun hast Du mir geschrieben.

(letzter Absatz unleserlich)

Dein Diener
Tamal Krsna Gosvami
Sekretär von Srila Prabhupada
(Unterschrift findet sich auf dem Original)

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